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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Durchführung und Abwicklung


  1. Die Auftragnehmerin wird die Dienstleistung unter Zugrundelegung und Verwendung der eigenen verwertbaren Kenntnisse und Erfahrungen durchführen.
  2. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig nach vorheriger Abstimmung die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Auskünfte rechtzeitig erteilen und etwa benötigte Unterlagen, Gegenstände und ggf. Hilfsmittel in der für den vorgesehenen Zweck geeigneten Beschaffenheit zur Verfügung stellen oder für die Dauer der Arbeiten leihweise überlassen. Bei Beendigung des Vertrags sind diese an den Auftraggeber zurückzugeben.
  3. Die Auftragnehmerin ist bereit, kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers für die Realisierung des Auftrages zu berücksichtigen, sofern hierzu eine schriftliche Vereinbarung in Ergänzung zu diesem Vertrag geschlossen ist, die die geänderten Arbeitsinhalte und gegebenenfalls eine geänderte Vergütung festlegt.
  4. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der (Teil-)Leistung verpflichtet, sobald diese mangelfrei fertiggestellt ist und beim Auftraggeber angezeigt wurde.
  5. Der Auftraggeber erwirbt Eigentum und Nutzungsrechte, nicht aber die Urheberrechte, am Vertragsgegenstand mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.


§ 2 Laufzeit


  1. Der Vertrag ist ab Unterzeichnung wirksam, er endet mit Erfüllung zur vereinbarten Fälligkeit.
  2. Erkennt die Auftragnehmerin, dass der vorgesehene Zeitraum nicht ausreicht, wird sie dem Auftraggeber unter Angabe von Gründen schriftliche Änderungsvorschläge als Grundlage für die einvernehmliche Änderung des Bearbeitungszeitraums unterbreiten.


§ 3 Zahlungsbedingungen


  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilzahlungen gem. Rechnungsstellung wie folgt zu fordern:
  • 10 % bei Vertragsschluss
  • weitere 30 % nach einem Drittel der Laufzeit
  • weitere 30 % nach zwei Drittel der Laufzeit
  • weitere 30 % nach Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber


§ 4 Gewährleistung / Haftung


  1. Die Auftragnehmerin gewährleistet die Anwendung ordentlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
  2. Die Haftung beider Vertragsparteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist – außer bei Vorsatz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – beschränkt auf die vereinbarte Netto-Vergütung.


§ 5 Verschwiegenheit


  1. Beide Vertragsparteien werden gegenseitig mitgeteilte Informationen geschäftlicher Art während der Dauer und nach Beendigung der Vertragslaufzeit Dritten nicht zugänglich machen.
  2. Dies gilt soweit die Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der betreffende Vertragspartner schriftlich auf die vertrauliche Behandlung verzichtet hat.


§ 6 Sonstige Vereinbarungen


  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Auftragnehmerin auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmerin.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Erfüllung unmöglich werden oder sollte er eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrags nicht beeinträchtigt. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke des Vertrags.
  5. Gerichtsstand ist die Stadt Halle (Saale). Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.


Hinweis zur Künstlersozialkasse


Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die z.B. regelmäßig Werbung bei einem Designer in Auftrag geben. Deren Prozentsatz entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Künstlersozialabgabe stellt eine Art Arbeitgeberanteil dar, den alle Unternehmen zahlen müssen, die nicht nur gelegentlich Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Künstlersozialkasse unter: www.kuenstlersozialkasse.de.

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